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Aussergewöhnlich ist sicherlich das politische System der Schweiz, das keinen ständigen Staatspräsidenten kennt. Wichtigste Elemente der Verfassung von 1848 sind der Bundesrat, die direkte Demokratie und das föderalistische Prinzip. Anders als in vielen politischen Systemen kennt die Schweizer Regierung keinen Premierminister oder Staatspräsidenten, der mehrere Jahre amtiert. Die Regierung setzt sich aus 7 Bundesräten zusammen, von denen jeder nur ein Jahr der Exekutive vorsteht.
Das Eidgenössische Parlament mit den beiden Kammern National- und Ständerat bildet die Legislative. In beiden Räten sitzen keine Berufspolitiker sondern Milizparlamentarier. Da die Schweiz eine halbdirekte Demokratie ist, kann das Volk per Referendum Entscheidungen des Parlaments revidieren.
Die Judikative in der Schweiz besteht auf Ebene des Bundes aus einem Bundesgericht, einem Bundesverwaltungsgericht und einem Bundesstrafgericht. Die Richter werden per Wahl durch die Vereinigte Bundesversammlung bestimmt. |